Schulsozialarbeit an der Adam-Remmele-Schule

I. Allgemeiner Teil: Was bedeutet Schulsozialarbeit in Karlsruhe?

Schulsozialarbeit ist nach §13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ein wesentlicher Teil der Jugendsozialarbeit. Schulsozialarbeit unterstützt die individuelle schulische und soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Sozialraum Schule. Sie fördert die Kooperation zwischen Jugendhilfe, Schule und Eltern sowie anderen Institutionen und Initiativen. Beim Karlsruher Konzept treten die freizeitpädagogischen Aspekte in den Hintergrund.

Schulsozialarbeit soll Schulen bei der Integration benachteiligter und schwieriger Jugendlicher unterstützen. Sie soll Schulen helfen, soziales Lernen zu ermöglichen. Junge Menschen sollen Hilfe zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen bekommen.

Um eine enge Verknüpfung zum Sozialen Dienst zu gewährleisten und Reibungsverluste bei der notwendigen Vermittlung von Hilfen zu minimieren, wurde die Schulsozialarbeit in der Stadt Karlsruhe organisatorisch dem Sozialen Dienst angegliedert.

Ziel ist es durch die Nähe zu Schülern, Lehrer und Schulleitung frühzeitig Zugang zu den Kindern und ihren Familien zu bekommen, um möglich auftretende Schwierigkeiten aufzufangen, die Schule nach außen hin noch weiter zu öffnen, schnelleren Informationstransport von Schule zum Sozialen Dienst und umgekehrt zu gewährleisten, den Betroffenen die Angst vor bestehenden Hilfsinstitutionen zu nehmen und eine zeitnahe Vermittlung der Betroffenen an spezialisierte Einrichtungen und Beratungsstellen in Karlsruhe.

 

 

Koordinationsstelle für die Schulsozialarbeit

 

Seit dem Jahr 2011/2012 ist beim Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe eine Koordinationsstelle für die Schulsozialarbeit eingerichtet, welche in den Bereichen Qualitätsentwicklung, Planung, Koordination und Öffentlichkeitsarbeit Unterstützung anbietet.

 

 

Voraussetzungen zur Kooperation seitens der Schule


Kooperationsbereitschaft von Seiten der Schule, sowohl der Lehrkräfte wie auch der Schulleitung, ist eine notwendige gegebene Grundlage für eine gelingende Arbeit.

Die Schulleitung und die Lehrkräfte müssen bereit sein, sich über die Unterrichtsvermittlung hinaus, in die Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin einzubringen. Dies beinhaltet folgende Bereiche:

 

 

1. Äußerer Rahmen, den die Schule bietet:

  • Die Schule stellt einen Raum zur Verfügung.
  • Im Kollegium gibt es feste Ansprechpartner für die Schulsozialarbeiterin.
  • Die Schulleitung steht in regelmäßigem Austausch mit der Schulsozialarbeiterin.
  • der Schulsozialarbeiterin wird der Zugang zu allen Konferenzen gewährt.

 


2. Anforderungen an das Kollegium und die Schulleitung:

·         Offenheit und Transparenz in der Zusammenarbeit untereinander

·         Offenheit für neue Angebote an der Schule

·         Intensive Öffnung in den Stadtteil (Mitarbeit bei Stadtteilentwicklung, Teilnahme an Stadtteilkonferenzen, usw.)

 

3. Anforderungen an die Lehrkräfte, die Ansprechpartner für die Schulsozialarbeiterin sind:

  • Regelmäßiger Austausch (Projektarbeit, Beratung usw.)
  • Informationsweitergabe an Schulsozialarbeiterin aus dem Kollegium und umgekehrt.

 

 

II. Schulsozialarbeit speziell an der Adam-Remmele-Schule

 

An der Adam-Remmele-Schule wird seit dem Schuljahr 2013/14 Schulsozialarbeit mit einem Stellenanteil von 50% angeboten. Die oben beschriebenen Voraussetzungen sind hier in vollem Umfang gegeben. Der Schulsozialarbeiterin wurde im Erdgeschoss ein Beratungszimmer eingerichtet, welches mit einem Arbeitsplatz, einen Tisch für Gespräche und abschließbaren Schränken für Datenmaterial ausgestattet wurde. Zusätzlich bietet es noch ausreichend Platz, um eine Wohlfühlecke zu gestalten, in der sowohl Schüler als auch Lehrer jederzeit willkommen sind, um sich über aktuelle Themen und Problemlagen auszutauschen. Alle vierzehn Tage gibt es einen Besprechungstermin der Schulsozialarbeiterin mit dem Schulleiter, welcher sich als fester Ansprechpartner zur Verfügung gestellt hat, um neben den alltäglichen Gesprächen die Möglichkeit zu haben, Rückmeldung über aktuelle Geschehnisse zu geben und organisatorische Sachverhalte zu klären. Ebenfalls ist es der Schulsozialarbeiterin gestattet an allen Konferenzen teilzunehmen.

Der Austausch zwischen Lehrkräften, Schulleitung und Schulsozialarbeit ist von Offenheit und gegenseitiger Wertschätzung geprägt. Bei Fragen oder Problemstellungen ist das direkte Gespräch jederzeit möglich. Die Schulsozialarbeit hat ein Fach im Lehrerzimmer erhalten und ist für Eltern und auch Schüler über ein eigenes Telefon oder auch per Mail erreichbar.

Sprechzeiten der Schulsozialarbeit sind Montagnachmittag, Donnerstag ganztägig und Freitagvormittag. Nach Vereinbarung sind Termine auch außerhalb dieser Zeit möglich. Flexibilität seitens der Schulsozialarbeiterin ist eine wichtige Voraussetzung. Wöchentliche Sitzungen mit den Kollegen aus der zuständigen Bezirksgruppe des Sozialen Dienstes und anderen Schulsozialarbeitern fördern den kollegialen Austausch und bieten fachliche Unterstützung für die sozialpädagogische Fachkraft.

Zusätzlich zu den im Folgenden aufgeführten Schwerpunkten, hat sich die Schulsozialarbeiterin zur Aufgabe gemacht, die Schule bei der Erstellung eines Sozialcurriculums tatkräftig zu unterstützen.

 

Aufgabenschwerpunkte der Schulsozialarbeit


Schwerpunkt 1

Beratung von Lehrkräften bei Auffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern, z.B. bei

  • aktiver oder passiver Schulverweigerung,
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • gruppendynamischen Prozessen in Klassen,
  • Einzelfallproblematik,
  • Kindeswohlgefährdung
  • Krisenintervention

 

Schwerpunkt 2

Die Beratung und Vermittlung von Hilfen für Schüler/innen und Eltern in schwierigen Lebenssituationen, z.B. bei

  • familiären Problemen,
  • Problemen in der Schule
  • Altersspezifischen, individuellen Schwierigkeiten der Schüler/innen
  • Berufsorientierung, Berufswegeplanung,
  • Unterstützung bei der Klärung gruppendynamischer Konflikte

mit dem Ziel der Erleichterung der Zugänge zu sozialen Diensten und Beratungsstellen.

 

Schwerpunkt 3

Unterstützung der Schule bei der inneren Schulentwicklung und bei Vernetzungskonzepten durch Nutzung und Schaffung von Projekten und Maßnahmen, die die Angebote für Schüler in der Schule und ihrem Umfeld verbessern, wie z.B.

  • Projekte im Bereich der Gewaltprävention
  • dem Projekt "Grenzen setzen - Grenzen achten", Streitschlichterausbildung
  • Projekte zur Stärkung sozialer Kompetenzen: Klassenrat, Tage der Orientierung, Sozialkompetenztraining
  • Projekte zur Drogenprävention zusammen mit der Polizei und der Drogenberatungsstelle
  • Erlebnispädagogische Projekte, z.B. Outdoorpark bei AWO oder CVJM
  • Geschlechtsspezifische Projekte wie Selbstbehauptung, Sexualpädagogische Angebote
  • Projekte zur Stadtteilentwicklung und zur Kooperation mit Vereinen, Jugendtreffs usw.
  • Stellungnahmen zu aktuellen schulpolitischen Themen aus sozialpädagogischer Sicht z.B. Positionspapier Schulverweigerung
  • Unterstützungsangebote beim Übergang von der Schule in den Beruf

 

Arbeitsweise der Schulsozialarbeit

  • Vertrauliche Beratung (Schweigepflicht auch gegenüber Lehrkräften und Schulleitung)
  • Freiwilligkeit
  • Ressourcen- und lösungsorientierte Beratung
  • Kollegialer Austausch
  • Netzwerkarbeit
  • Projektarbeit

 

Vernetzung von Schulsozialarbeit

  • Sozialer Dienst
  • Sozialamt
  • Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe
  • Outdoorpark CVJM
  • Kinderbüro
  • Schülerhort/Schülerhilfe
  • Schulpsychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
  • Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
  • AllerleiRauh
  • Wildwasser
  • Gesundheitsamt
  • Jugend- und Drogenberatungsstelle
  • Arbeitsförderungsbetriebe
  • andere (Berufs-)Schulsozialarbeiter
  • Jugendsachbearbeiter bei der Polizei
  • Psychologische und psychotherapeutische Praxen
  • u.a.

 

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